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Kautionsrückzahlung bei Aufhebung des Mietvertrages

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Rückforderung der Mietkaution: Amtsgericht Bergheim entscheidet zugunsten des Mieters
In einem kürzlich ergangenen Urteil des Amtsgerichts Bergheim (Az.: 27 C 165/15) wurde der Beklagte, ein Vermieter, zur Rückzahlung eines Großteils der Mietkaution an den Kläger, den ehemaligen Mieter, verurteilt. Der Fall dreht sich um die Rückforderung einer Mietkaution, die der Kläger und eine Frau G an den Beklagten gezahlt hatten. Die Mietkaution wurde über eine Maklerin, die Streitverkündete, an den Vermieter weitergeleitet. Nach Beendigung des Mietverhältnisses forderte der Kläger die Rückzahlung der Kaution, was der Vermieter ablehnte, da er behauptete, die Kaution bereits an die Maklerin zurückgezahlt zu haben.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 27 C 165/15  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Amtsgericht Bergheim entschied, dass der Vermieter die Mietkaution nicht an die Maklerin zurückzahlen durfte und verpflichtete ihn zur Rückzahlung von 690,00 € an den Mieter.

Wichtige Punkte:

Das Urteil stammt vom Amtsgericht Bergheim (Az.: 27 C 165/15) und wurde am 11.02.2016 gefällt.
Der Beklagte (Vermieter) muss 690,00 € zuzüglich Verzugszinsen an den Kläger (Mieter) zahlen.
Der Kläger und Frau G waren Mieter der betroffenen Wohnung und zahlten eine Mietkaution von 720,00 € über die Maklerin an den Vermieter.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses forderte der Kläger die Rückzahlung der Kaution, der Vermieter behauptete jedoch, sie an die Maklerin zurückgezahlt zu haben.
Das Gericht entschied, dass die Maklerin keine Vollmacht hatte, die Kaution entgegenzunehmen.
Der Mietaufhebungsvertrag schloss die Rückforderung der Mietkaution nicht aus.
Der Vermieter durfte 30,00 € von der Kaution für Bankgebühren und Müllbehälterkosten einbehalten.
Das Urteil betont die Wichtigkeit klarer Vereinbarungen und Vollmachten im Zusammenhang mit Mietkautionen.

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Rechtliche Herausforderung: Wer war zur Kautionsrückzahlung berechtigt?
Das rechtliche Problem in diesem Fall liegt in der Frage, ob der Vermieter berechtigt war, die Kaution an die Maklerin zurückzuzahlen, und ob dies als Erfüllung seiner Verp[…]


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