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Deaktivierung Facebook-Konto rechtswidrig – Unterlassungsanspruch

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In der digitalen Ära, in der soziale Medien eine zentrale Rolle spielen, hat die Deaktivierung eines Facebook-Kontos weitreichende Konsequenzen. Dieser Fall beleuchtet die rechtlichen Aspekte und die Bedeutung solcher Aktionen. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat in einem bahnbrechenden Urteil entschieden, dass die Deaktivierung eines Facebook-Kontos rechtswidrig sein kann, was weitreichende Auswirkungen auf Nutzerrechte und Plattformverantwortlichkeiten hat.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 10 W 15/23   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat entschieden, dass die Deaktivierung eines Facebook-Kontos unter bestimmten Umständen rechtswidrig sein kann und hat die Kostenentscheidung des Landgerichts Lübeck bestätigt.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat über die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Kostenentscheidung des Landgerichts Lübeck entschieden.
Die Antragsgegnerin muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Bezug auf die Kostenentscheidung tragen.
Die Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwertes wurde ebenfalls zurückgewiesen.
Das Gericht hat festgestellt, dass die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin zulässig ist, aber in der Sache keinen Erfolg hat.
Das Landgericht hat der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens auferlegt, nachdem beide Parteien die Erledigung in der Hauptsache erklärthaben.
Die Antragsgegnerin hatte das Facebook-Konto der Antragstellerin deaktiviert, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen führte.
Das Gericht hat festgestellt, dass die Antragstellerin einen vorbeugenden vertraglichen Unterlassungsanspruch hatte, da die Gefahr bestand, dass die Antragsgegnerin die Daten des deaktivierten Kontos unwiderruflich löschen würde.
Die Antragsgegnerin hat nicht klar kommuniziert, dass sie nicht beabsichtigt, das Konto endgültig zu löschen, was zu rechtlichen Unklarheiten führte.
Die Antragstellerin hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung rechtzeitig gestellt und die Dringlichkeit der Angelegenheit wurde nicht durch das Abwarten von einigen Wochen widerlegt.
Da[…]


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