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Nötigung eines Zeugen durch Angeklagten

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Aachener Gerichtsurteil: Nötigung im Straßenverkehr führt zu Geldstrafe
In einer jüngsten Entscheidung des AG Aachen wurde ein Angeklagter wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Fall wirft Licht auf die rechtlichen Herausforderungen, die mit Straßenverkehrskonflikten und deren rechtlichen Konsequenzen verbunden sind.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 445 Cs 671/15  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Der Angeklagte wurde wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem er einen Zeugen körperlich bedroht hatte.

Der Titel des Webseiteninhalts bezieht sich auf ein Urteil des AG Aachen (Az.: 445 Cs 671/15) vom 11.12.2015, bei dem ein Angeklagter wegen Nötigung eines Zeugen verurteilt wurde.
Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10,00 Euro verurteilt und muss die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen Auslagen tragen.
Der Angeklagte arbeitete zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung auf Aushilfsbasis bei einem Mietwagenunternehmen und hatte finanzielle Schwierigkeiten.
Er war bereits vielfach vorbestraft, wobei verschiedene Vergehen, darunter Beleidigung, Verstoß gegen das Waffengesetz und Körperverletzung, in seinem Registerauszug aufgeführt waren.
Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte am 25.04.2015 einen Zeugen körperlich bedroht hatte, nachdem dieser eine Geste in seine Richtung gemacht hatte.
Der Zeuge wollte die Polizei rufen, wurde jedoch erneut vom Angeklagten bedroht.
Der Angeklagte bestritt die Tat und gab eine andere Version der Ereignisse an.
Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die Aussagen mehrerer Zeugen und betrachtete die Einlassung des Angeklagten als nicht glaubhaft.
Das Gericht konnte nicht feststellen, dass der Angeklagte den Zeugen verletzen wollte.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht die kurze Dauer und Intensität der Nötigung sowie die Vorstrafen des Angeklagten.

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Vorfall auf der L-Straße


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