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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fortbestand Arbeitsverhältnis bei Rücknahme einer Arbeitnehmerkündigung

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Fokus auf Arbeitnehmerrechte
Es handelt sich hierbei um einen Fall vor dem Thüringer Landesarbeitsgericht, bei dem ein Arbeitnehmer – nach mehrjähriger Beschäftigung in verschiedenen Positionen, zuletzt als Schichtmeister – seinen Job kündigte, nach Beratungen mit Kollegen jedoch versuchte, seine Kündigung zurückzuziehen. Der Arbeitgeber akzeptierte die Rücknahme der Kündigung jedoch nicht und stellte den Arbeitnehmer frei. Dieser wendete sich daraufhin an das Arbeitsgericht, um feststellen zu lassen, dass sein Arbeitsverhältnis noch fortbestand und er weiterhin als Schichtmeister arbeiten durfte.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Sa 243/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Arbeitnehmer kündigt Arbeitsverhältnis
Kündigung wird nicht eindeutig angenommen, es kommt zur Weiterbeschäftigung
Arbeitnehmer legt Klage auf Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses ein
Argumentation: Durch Weiterbeschäftigung konkludente Annahme der Kündigungsrücknahme
Gericht: Arbeitsverhältnis durch wirksame Kündigung beendet
Keine ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
Arbeitgeber hatte nicht den Willen, Arbeitsverhältnis fortzusetzen

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Vertragliches Abkommen und Kündigung
(Symbolfoto: photobyphotoboy /Shutterstock.com)

Der betroffene Arbeitnehmer war seit 1998 im Unternehmen tätig und war laut Vertrag ab Juli 2018 als Schichtmeister positioniert. Der Vertragspassus § 16 Ziffer 1 stellt fest, dass das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Quartalsende und in schriftlicher Form von beiden Seiten beendet werden kann. Im April 2021 kündigte der Arbeitnehmer formgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Versuch der Kündigungsrücknahme und die Konsequenzen
Trotz seiner formgerechten Kündigung führte der Schichtmeister im April 2021 Gespräche mit seinen Kollegen und Vorgesetzten und versuchte, seine Kündigung zurückzuziehen und eine angenehmere Arbeitsumgeb[…]


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