Neues EuGH-Urteil zu Testabos: Haben Verbraucher ein zweites Widerrufsrecht bei automatischer Aboverlängerung nach einem kostenlosen Testabo? Der Europäische Gerichtshof gibt Klarheit und setzt neue Maßstäbe für Verbraucherrechte in der EU. Erfahren Sie mehr über die Auswirkungen und was das für Sie bedeutet!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in den letzten Jahren eine zentrale Rolle bei der Klärung von Verbraucherrechten in der Europäischen Union gespielt. Seine Urteile prägen die Rechtslandschaft und bieten oft Klarheit in komplexen Angelegenheiten. Das jüngste EuGH Urteil (Rs. C-565/22 vom 5.10.2023) über das zweite Widerrufsrecht bei automatischer Aboverlängerung ist ein solches Beispiel. Es stellt die Frage, ob Verbraucher, die ein Testabonnement im Fernabsatz abschließen, das sich nach Ablauf automatisch und kostenpflichtig verlängert, ein zweites Widerrufsrecht haben.
✔ Das Wichtigste in Kürze
EuGH-Urteil zu Testabos: Klärung über zweites Widerrufsrecht bei automatischer Aboverlängerung nach kostenlosem Testabo.
Europäischer Gerichtshof (EuGH) spielt zentrale Rolle bei Klärung von Verbraucherrechten in der EU.
Widerrufsrecht: Schutzinstrument für Verbraucher in der EU, besonders relevant bei automatischer Umwandlung von kostenlosem Testabo in kostenpflichtiges Abo.
Unternehmen Sofatutor: Führende Internet-Lernplattform in Österreich und Deutschland mit Testabonnement-Angebot.
Automatische Aboverlängerung: Nach 30-tägigem Testabo wird, falls nicht gekündigt, in kostenpflichtiges Abo umgewandelt.
Streit um zweites Widerrufsrecht: Verein für Konsumenteninformation (VKI) sieht möglichen Verstoß gegen Verbraucherrechte bei unzureichender Information über Aboverlängerung.
EuGH-Entscheidung: Grundsätzlich nur ein Widerrufsrecht, Ausnahmen bestehen bei unzureichender Information über kostenpflichtige Verlängerung.
Bedeutung des Widerrufsrechts für Verbraucher