Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Rückschnittpflicht von überhängenden Zweigen von Bäumen

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

AG Hamburg-Altona – Az.: 317 C 18/22 – Urteil vom 22.07.2022

In dem Rechtsstreit erkennt das Amtsgericht Hamburg-Altona – Abteilung 317 – durch die Richterin am Amtsgericht A. am 22.07.2022 auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 29.04.2022 für Recht:

1. Die Beklagte wird verurteilt, die auf dem Grundstück der Beklagten ([…] in […]) unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum Anwesen der Kläger befindliche Linde so weit zurückzuschneiden, dass die Äste nicht mehr auf das Grundstück der Kläger hinüberragen. Die Verurteilung zum Rückschnitt steht unter dem Vorbehalt der Erteilung einer behördlichen Genehmigung.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von . die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

5. Der Streitwert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
Tatbestand
Die Kläger begehren von der Beklagten den Rückschnitt einer auf dem Grundstück der Beklagten stehenden Linde bis an die Grundstücksgrenze.

Die Kläger sind Miteigentümer des Grundstücks #### in Hamburg. Auf dem Grundstück der Kläger befindet sich ein Mehrfamilienhaus, das in den oberen Stockwerken vermietet ist. Die Kläger bewohnen den unteren Teil des Hauses selbst.

Angrenzend an die Westseite des Grundstücks befindet sich das Grundstück der Beklagten – einer Wohnungseigentümergemeinschaft – […]. Die WEG-Anlage […] hat neun Einheiten.

(Symbolfoto: ungvar/Shutterstock.com)

Unmittelbar an der Grenze zwischen beiden Grundstücken steht auf dem Grundstück der Beklagten an der Südwestseite zum Grundstück der Kläger eine mächtige Linde, deren Krone ausladend ist und weit über das Grundstück der Kläger hinausragt. Der Baum weist einen alters-, art- und standortgerechten Wuchs auf. Er ist vital und frei von Krankheiten, Fäulebefall und Schädlingen. Die Äste der Linde wachsen auf das Grundstück der Kläger über. In Folge des Baumwuchses wächst im Umkreis der Linde auf dem klägerischen Grundstück kein Gras mehr. Die Wurzeln der Linde dringen an die Oberfläche[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv