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Fristlose Kündigung Tankstellenverkäufer wegen Eigenverwertung von leeren Pfandflaschen

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Eigenverwertung von Pfandflaschen: Fristlose Kündigung von Tankstellenverkäufer
Die Eigenverwertung von leeren Pfandflaschen an einem Arbeitsort kann ungeahnte Folgen haben. Dies wird am Beispiel eines Tankstellenverkäufers deutlich, der auf fristloser Kündigung klagte, weil er Pfandflaschen während der Arbeitszeit gesammelt hatte – eine Aktion, die eine wesentliche Rolle in der Diskussion um Arbeitnehmer-Kündigung spielt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Sa 357/21  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Fall von fristloser Kündigung eines Tankstellenverkäufers aufgrund der Eigenverwertung von gefundenen Pfandflaschen
Der Kläger weist die Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung nach, die ordentliche Kündigung hingegen wird hingenommen
Verhandlung über die Eigentumsfrage der Pfandflaschen und ob schlüssige Kündigungsgründe vorgebracht wurden
Die Beklagtenseite argumentiert, dass das Einlösen der Pfandflaschen durch den Kläger eine schwerwiegende Pflichtverletzung darstelle, die jegliche Basis für eine weitere Zusammenarbeit entziehe
Kläger argumentiert, dass ihm nicht bewusst gewesen sei, dass die gefundenen Pfandflaschen als Vermögenswerte der Tankstellenbetreiberin anzusehen seien, und betont, dass diese Praxis vom vorherigen Betreiber geduldet wurde
Gericht hält die vorgeworfene Pflichtverletzung nicht für so schwerwiegend, dass eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt gewesen wäre und hebt hervor, dass dieser Fall sich von anderen Fällen (z.B. Diebstahl aus Shop-Kasse) unterscheidet
Es wird festgestellt, dass die außerordentliche Kündigung unwirksam ist und der Arbeitgeber bei so einer unklaren Eigentumslage eine klare Weisung hätte geben müssen

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Außerordentliche Kündigung aufgrund Sammeln von Pfandflaschen
Das Sammeln von Pfandflaschen am Arbeitsplatz: Ein Fall verdeutlicht die rechtlichen Grauzonen und die Bedeutung klarer […]


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