Rechtsstreit um Flugstornierung: Landgericht Köln hebt Amtsgerichts-Urteil auf
Im November 2016 traf das Landgericht Köln eine Entscheidung, die für Verbraucher und Fluggesellschaften gleichermaßen von Bedeutung ist. Im Kern ging es um die Frage, ob Passagiere einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises haben, wenn sie einen Flug stornieren. Die Kläger hatten Flüge gebucht, diese jedoch später storniert und nicht angetreten. Sie forderten die Rückerstattung des restlichen Beförderungsentgeltes. Das Amtsgericht Köln hatte zunächst zugunsten der Kläger entschieden. Doch das Landgericht Köln hob dieses Urteil in der Berufung auf und wies die Klage ab. Das Hauptproblem lag in der rechtlichen Einordnung des Beförderungsvertrags und der Frage, ob die Parteien die gesetzlichen Regelungen wirksam abbedingen konnten.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 6 S 220/15 >>>
[toc]
Berufung erfolgreich: Kein Anspruch auf Rückerstattung
Landgericht Köln wendet Flugstornierungsurteil: Keine Rückerstattung bei individuell vereinbarten, nicht stornierbaren Tarifen. (Symbolfoto: Jaromir Chalabala /Shutterstock.com)
Die Berufung der Beklagten, also der Fluggesellschaft, war erfolgreich. Das Landgericht stellte fest, dass die Kläger keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises hatten. Obwohl der Beförderungsvertrag als Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB eingestuft wurde, hatten die Parteien die Vorschrift des § 649 BGB wirksam abbedungen. Dies wurde durch die Buchungsunterlagen und die Tarifoptionen, die den Kunden zur Verfügung standen, belegt.
Individualvereinbarung statt AGB
Ein weiterer wichtiger Punkt war die Frage, ob die Nichtstornierbarkeit des Tickets als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) zu betrachten ist. Das Landgericht entschied, dass es sich um eine Individualvereinbarung handelte. Der Kunde hatte bei der Buchung die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Tarifoptionen zu wählen, die unterschiedliche Bedingungen und Preise hatten. Dies wurde als aus[…]