Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Bereicherungsausgleich nichteheliche Lebensgemeinschaft – Beteiligung an Hausfinanzierung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Rechtsstreit um Finanzielle Ansprüche nach Beendigung einer Lebenspartnerschaft: OLG Frankfurt trifft Entscheidung
In einem komplexen Fall, der vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verhandelt wurde, ging es um finanzielle Ansprüche nach der Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Die Klägerin forderte einen Betrag von € 49.174,80 zuzüglich Zinsen vom Beklagten, mit dem sie zuvor in einer Lebenspartnerschaft lebte. Das Kernproblem des Falles lag in der Frage, ob und inwieweit die Klägerin finanziell zum Erwerb und zur Renovierung einer Immobilie beigetragen hatte, die nun im Alleineigentum des Beklagten ist.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 16 U 84/19  >>>

[toc]
Die Erstinstanzliche Entscheidung und ihre Schwächen
OLG Frankfurt entscheidet: Finanzielle Beiträge nach der Trennung einer Lebenspartnerschaft anerkannt. Ein Urteil, das die finanziellen Rechte in nichtehelichen Gemeinschaften hervorhebt (Symbolfoto: fizkes /Shutterstock.com)

Das Landgericht Gießen hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Es argumentierte, die Klägerin habe nicht schlüssig nachweisen können, dass sie finanziell zum Vermögenszuwachs des Beklagten beigetragen habe. Insbesondere wurden zweckgebundene Pflegeleistungen, die die Klägerin erhielt, nicht als Beitrag anerkannt. Die Klägerin legte gegen dieses Urteil Berufung ein und argumentierte, dass ihre finanziellen Beiträge aus verschiedenen Einkommensquellen, einschließlich der Pflegeleistungen, zur Finanzierung der Immobilie verwendet wurden.
Die Argumente der Klägerin in der Berufung
In der Berufung legte die Klägerin dar, dass sie in Erwartung eines lebenslangen Wohnrechts und des Fortbestands der Lebensgemeinschaft finanzielle Beiträge geleistet habe. Sie argumentierte, dass die zweckgebundenen Pflegeleistungen tatsächlich dem Beklagten zugutegekommen seien und von ihm für die Finanzierung der Immobilie verwendet wurden. Außerdem wies sie darauf hin, dass das Landgericht die private Natur ihrer Pflegezusatzversicherung nicht berücksichtigt habe.
Die Verteidigung des Beklagten
Der Beklagte wies die Berufung zurück […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv