AG Frankfurt, Az.: 33 C 3407/14 (93), Urteil vom 14.01.2015
Die Beklagte wird verurteilt, die Videoüberwachskamera in dem Hauseingang … Bad Vilbel zu entfernen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 2/3 und die Beklagte 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung der Verurteilung in der Hauptsache durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Beklagte kann die Vollstreckung hinsichtlich der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Mit schriftlichem Mietvertrag vom 27.2.2007 mietete der Kläger von der Beklagten eine Einzimmerwohnung in Bad Vilbel.
Im Juni 2014 stellte der Kläger fest, dass im Hauseingangsbereich der Häuser 23 B und C Minikameras installiert worden waren. An der Hauswand des Hauses 23 C in Richtung der Mülltonnen war eine Halterung für eine solche Kamera angebracht. Per Aushang wurde den Bewohnern mitgeteilt, ab Juli 2014 wäre eine Überwachungsanlage installiert, die der Sicherheit sowie der Feststellung von Störern dienen solle.
Der Kläger beantragt, die Beklagte zu verurteilen, die Videoüberwachungskameras in den Hauseingängen … Str. 23 C, 23 B, 61118 Bad Vilbel sowie an der Hauswand …, 23 C, 61118 Bad Vilbel, in Richtung der Mülltonnen, zu entfernen.
Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.
Die Beklagte behauptet, die Kameras seien weder an Aufnahmegeräte noch an sonstige Aufzeichnungsgeräte angeschlossen. Die Beklagte beabsichtige auch nicht, die Kameraattrappen irgendwann an Aufzeichnungsgeräte anzuschließen.
Entscheidungsgründe
Die Klage ist im angegebenen Umfang begründet.
Der Kläger hat gegen die Beklagte gem. § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung […]