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Nachträgliche Kaufpreisanpassung bei offenem Kalkulationsirrtum

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Anpassung des Kaufpreises nach Vertragsschluss bei offensichtlichem Kalkulationsfehler
In einem bemerkenswerten Fall, der vor dem Oberlandesgericht Rostock (OLG Rostock) verhandelt wurde (Az.: 1 U 55/19), wurde die Frage der nachträglichen Kaufpreisanpassung bei offenem Kalkulationsirrtum diskutiert. Die Komplexität der Sachlage lag in der Beurteilung, ob ein Vertragspartner die Möglichkeit hat, eine nachträgliche Anpassung des Kaufpreises zu verlangen, wenn der ursprünglich vereinbarte Preis auf einem offenkundigen Kalkulationsfehler beruht.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 U 55/19 >>>

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Bedeutung des Kalkulationsirrtums
Bei der Festlegung des Kaufpreises kommt der Kalkulation eine entscheidende Bedeutung zu. Wenn bei der Preiskalkulation ein Irrtum unterlaufen ist, kann dies zu einer wesentlichen Diskrepanz zwischen dem vereinbarten Preis und dem tatsächlichen Wert der Ware oder Dienstleistung führen. Das OLG Rostock hat in seiner Entscheidung vom 03.07.2020 festgestellt, dass der Geschäftswille des Käufers in der Regel nicht auf einer Preiskalkulation des Verkäufers basiert, die einen Kalkulationsirrtum enthält.
Bewertung der Vertragsdurchführung
Eine wesentliche Herausforderung in diesem Fall war die Beurteilung der Zumutbarkeit der Vertragsdurchführung. Das Gericht musste prüfen, ob die Durchführung des Vertrages für den Verkäufer angesichts des Kalkulationsirrtums unzumutbar war. Die Entscheidung beruhte darauf, ob der Kalkulationsirrtum dazu führen würde, dass der Verkäufer in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten könnte.
Folgen der Entscheidung und Anpassung des Kaufpreises
Die Entscheidung des OLG Rostock könnte weitreichende Auswirkungen auf die Handhabung von Kalkulationsirrtümern in Verträgen haben. Im vorliegenden Fall wurden Hilfsanträge für den Fall gestellt, dass das Gericht den Anpassungsanspruch dem Grunde nach feststellen, der Höhe nach aber für nicht entscheidungsreif erachten sollte. Damit stellt sich die Frage, ob und wie in solchen Fällen eine Anpassung des Kaufpreises erfolgen kann.
Schlussgedanken zu Kalkulationsirrtum und Kaufpreisanpassung
Abschließend ist festzuhalten, dass das Urteil des OLG Rostock eine wichtige Klarstellung in Bezug auf Kalkulationsirrtümer und die Möglichkeit einer nachträglichen Kaufpreisanpassung bietet. Der Fall verdeutlicht die Komplexität di[…]


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