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Sachverständigenvergütung – gedankliche Vorbereitung ist auch zu vergüten

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Vergütung für Gedankenarbeit – Erkenntnisse aus dem Saarbrücker Gutachterfall
Die jüngste Entscheidung des OLG Saarbrücken (Az.: 4 W 12/22) aus dem Jahr 2022 befasst sich mit der zentralen Frage, ob und in welchem Ausmaß „gedankliche Vorbereitung“ in der Tätigkeit eines Sachverständigen zu vergüten ist. Der konkrete Sachverhalt dreht sich um den Sachverständigen Dipl.-Ing., der gegen eine Beschwerde Einspruch erhob, dass seine kognitive Vorarbeit nicht entsprechend entlohnt wurde. Dieser Punkt ist besonders relevant, da es oft schwierig ist, die zur Vorbereitung erforderliche Zeit objektiv zu quantifizieren.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 W 12/22 >>>

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Stundenermittlung und frühere Rechtsprechung
Es besteht die Rechtsauffassung, dass eingehende Überlegungen, die einen signifikanten Teil der Vorarbeit darstellen, zeitlich berücksichtigt werden sollten. Dieser Standpunkt stützt sich auf frühere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs sowie auf Literaturmeinungen. Eine Methode, die einige Gerichte, insbesondere aus der Sozialgerichtsbarkeit, zur Quantifizierung dieser „nicht messbaren Gedankenarbeit“ nutzen, besteht darin, die Seitenzahl des Gutachtens zu berücksichtigen. Sie gehen davon aus, dass ein medizinischer Sachverständiger mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung etwa eine Stunde für die gedankliche Erarbeitung und Beurteilung von anderthalb Blättern benötigt.
Anforderungen an die Aufschlüsselung der Arbeitsschritte
Der Sachverständige ist trotz der fehlenden Vorgaben im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) verpflichtet, eine angemessene Aufschlüsselung seiner Arbeitsschritte vorzulegen. Er muss die für die einzelnen Arbeitsschritte anfallenden Stunden und Minuten angeben. Diese Anforderung unterstreicht die Notwendigkeit der Nachprüfbarkeit seiner Tätigkeit. Der konkrete Fall zeigt allerdings, dass es dem Beschwerdeführer nicht gelungen ist, im Detail darzulegen, wann und wie lange er welche sachverhaltsbezogenen Überlegungen angestellt hat.
Grenzen der Detailerwartungen
Trotz dieser Schwierigkeiten ist zu berücksichtigen, dass die Vorbereitung eines Gutachtens ein komplexer intellektueller Vorgang ist und von einem Sachverständigen keine detailliertere Darlegung erwartet werden kann. Besonders bei komplexen Fällen muss der Sachverständige über die zur Vorbereitung des schriftlichen Gutachtens hinaus gehenden Überlegungen hinausgehen und […]


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