Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Reiserecht: Ihre Rechte bei Überbuchung von Flügen

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Stellen Sie sich vor: Sie haben Monate im Voraus gebucht, Ihren Koffer gepackt und sind voller Vorfreude auf Ihren wohlverdienten Urlaub oder Ihre wichtige Geschäftsreise. Am Flughafen angekommen, erfahren Sie jedoch, dass Ihr Flug überbucht ist und Sie möglicherweise nicht an Bord gehen können. Was nun? Lassen Sie uns Ihnen versichern: Sie sind nicht hilflos. Tatsächlich haben Sie als Fluggast zahlreiche Rechte, die in solchen Fällen greifen. Ob Sie innerhalb der Europäischen Union reisen oder in weit entfernten Ländern, es gibt Gesetze und Vorschriften, die dafür sorgen, dass Ihre Reise nicht zu einem Albtraum wird.

[toc]

In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf das Reiserecht bei Überbuchungen: Was bedeutet Überbuchung? Was sind Ihre Rechte als Fluggast? Wie können Sie Entschädigung und Betreuung in Anspruch nehmen? Und wie vermeiden Sie, in eine solche Situation zu geraten? Begleiten Sie uns auf diesem informativen Flug durch das Reiserecht und stellen Sie sicher, dass Sie bei Ihrer nächsten Reise bestens vorbereitet sind.
Was bedeutet Überbuchung? – Ein Blick hinter die Kulissen der Fluggesellschaften
Bei einer Flugüberbuchung haben Passagiere Rechte unter der EG-Verordnung 261/04: Betreuungsleistungen vor Ort, Entschädigung und die Möglichkeit, Flugänderungen vorzunehmen. (Symbolfoto: Milkovasa/Shutterstock.com)

Die Überbuchung zählt in der Flugbranche zu den üblichen Geschäftspraktiken einer Airline. Eine Überbuchung bedeutet, dass die Fluggesellschaft weitaus mehr Tickets veräußert, als es die Platzkapazitäten des Flugzeugs hergeben. Die Airline führt diese Praxis in der Hoffnung durch, dass nicht jeder Passagier den Flug auch tatsächlich antritt. Sollten dennoch alle Flugreisende den besagten Flug antreten, muss die Airline den Versuch unternehmen, freiwillige Passagiere zu finden, welche mit einer nun erforderlichen Umbuchung einverstanden sind. Wenn dieser Versuch misslingt, kann es passieren, dass die Airline manche Passagiere auch gegen den ausdrücklichen Willen des Flugreisenden nicht befördern kann. Es ist in der gängigen Praxis auch nicht unüblich, dass die Airline ein kleineres Flugzeug für den geplanten Flug nutzt. Dies ist für gewöhnlich dann der Fall, wenn im Vorfeld nicht ausreichend Tickets für den F[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv