Schadensersatzforderung bei Pferdeverletzung im Rahmen eines Vollberittvertrags
Ein Fall, der vor Gericht verhandelt wurde, betraf die Verletzung eines Pferdes während seines Trainings unter einem Vollberittvertrag. Die Besitzerin des Pferdes forderte Schadensersatz vom Trainer, da sie der Meinung war, dass dieser grob fahrlässig gehandelt und die Verletzung des Tieres verursacht habe. Im Zentrum der Auseinandersetzung stand die Frage, ob der Trainer seine vertraglichen Nebenpflichten verletzt hat, indem er das Metall-Rolltor der Reithalle während des Trainings geöffnet ließ und so das Pferd aufgrund seiner Freispring-Ausbildung zu einem riskanten Sprung über das geschlossene Bandentor verleitet wurde.
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Vorfall und Hintergrund des Rechtsstreits
Das beteiligte Pferd hatte unter der Aufsicht des beklagten Trainers eine Vollberittausbildung absolviert. Im Zuge eines Trainings kam es zur Verletzung des Pferdes, als es plötzlich losriss, im Galopp durch die Reithalle rannte und dabei das Bandentor zu überspringen versuchte. Dabei blieb es mit der Unterseite an der Tür hängen und verletzte sich.
Die Tierärzte, die vor Ort sofort behandelt hatten, und die anschließende stationäre Behandlung in einer Tierklinik kosteten die Klägerin insgesamt 3.343,91 EUR. Sie forderte daher Schadensersatz in Höhe dieser Summe und zusätzlich die außergerichtliche Anwaltsvergütung.
Der Beklagte hingegen bestreitet eine Pflichtverletzung und sieht den Schaden als Folge der vom Tier ausgegangenen Gefahr an. Zudem bestreitet er die Erforderlichkeit, Ortsüblichkeit und Angemessenheit der abgerechneten Behandlungskosten.
Vertragspflichtverletzung und Beweislast
Grundsätzlich trägt die klagende Partei die Beweislast für eine mögliche Vertragspflichtverletzung. Allerdings kann die Beweislastumkehr greifen, wenn die Schadensursache aus dem Gefahren- und Verantwortungsbereich des Beklagten hervorgegangen ist und die Umstände den Schluss zulassen, dass dieser die ihm obliegende Sorgfalt verletzt hat. In solchen Fällen muss der Beklagte darlegen und nachweisen, dass er keine Vertragsverletzung begangen hat.
Urteil und Begründung
Nach einer eingehenden Prüfung der Gesamtumstände und der Berücksichtigung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens kam das Gericht zu der Überzeugung, dass der Beklagte tatsächlich seine vertraglichen Nebenpflichten verletzt hat. Es stellte fest, dass die Verletzung des […]