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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkürzung Arbeitszeit – Festlegung Arbeitszeit – unzulässige Rechtsausübung

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Streit um Arbeitszeiten: Verkürzung und Festlegung im Blickpunkt
Im Zentrum dieses rechtlichen Konflikts steht eine Mutter, die bei einem Textilhandelsunternehmen beschäftigt ist. Seit 2009 ist sie in der Firma tätig und hat 2017 ihre wöchentliche Arbeitszeit von 130 Stunden auf 86 Stunden reduziert. Nun streiten die beiden Parteien über eine weitere Verkürzung und Neuverteilung der Arbeitszeit, die von der Mutter mit der Notwendigkeit der Betreuung ihres Kindes begründet wird.

Direkt zum Urteil Az: 11 Sa 254/20 springen.

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Festsetzung der Arbeitszeiten: Eine Mutter im Spagat
Die Klägerin, die auch Mitglied des Betriebsrates ist, hat eine weitere Reduzierung ihrer Arbeitszeit beantragt. Sie fordert eine Arbeitszeit von 85 Stunden im Monat, verteilt auf die Wochentage Montag bis Freitag, von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Samstags möchte sie frei haben. Sie begründet ihre Forderung damit, dass ihre Tochter von 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr in einer Kindertagesstätte betreut wird und sie diese Zeiten daher einhalten muss.
Interessen des Unternehmens: Personalbedarf und betriebliche Organisation
Die Beklagte, also das Textilhandelsunternehmen, lehnt diesen Antrag ab. Sie argumentiert, dass die Verteilung der Arbeitszeit aus Sicht des Unternehmens außerhalb der betrieblichen Organisation liegt. Darüber hinaus würde eine solche Verkürzung und Neuverteilung der Arbeitszeit den Personalbedarf gefährden und andere Mitarbeiter benachteiligen. Als Kompromiss bietet sie eine Reduzierung auf 65 Stunden im Monat an, mit der Bedingung, dass die Klägerin an einem Samstag im Monat flexibel einsetzbar ist.
Ergebnis des Verfahrens: Klage abgewiesen, Kosten trägt die Klägerin
Im Rahmen des Rechtsstreits entscheidet das Landesarbeitsgericht Köln zugunsten des Unternehmens. Das ursprüngliche Urteil des Arbeitsgerichts Köln wird abgeändert und die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin. Eine Revision gegen das Urteil wird nicht zugelassen. Damit ist das Urteil bindend und kann nicht weiter angefochten werden.

Zusammengefasst zeigt dieser Fall auf, wie individuelle Bedürfnisse und unternehmerische Interessen aufeinandertreffen. Es wird deutlich, dass bei der Festlegung von Arbeitszeiten sowohl die persönlichen Lebensumstände als auch die betrieblichen Erfordernisse zu berücksichtigen sind. Bei der Suche nach einem Glei[…]


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