Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Krankentagegeldversicherung – Berechtigung zur Reduzierung

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Herabsetzung Krankentagegeld: OLG Köln entscheidet in komplexem Versicherungsfall
In einem komplexen Versicherungsfall hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln unter dem Aktenzeichen I-9 U 243/20 am 07.12.2021 ein Urteil gefällt. Im Mittelpunkt des Falles stand die Frage, ob die beklagte Versicherung berechtigt ist, den Krankengeldtagessatz des Klägers, einem selbständigen Berufsbetreuer, herabzusetzen und ob sie verpflichtet ist, Leistungen aus dem zwischen den Parteien bestehenden Krankentagegeldversicherungsvertrag für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 15.09.2020 zu erbringen.

Aus dem umfangreichen Sachverhalt geht hervor, dass der Kläger seit dem 01.03.1999 einen privaten Krankentagegeldversicherungsvertrag bei der Beklagten unterhält. Der Vertrag bestand ursprünglich aus den Musterbedingungen B 1994 und den ergänzenden Tarifbedingungen für den Tarif X1. Der Kläger wählte den Tarif X2, der ihm nach Ablauf von 21 Karenztagen ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit kalendertäglich einen Anspruch auf Krankentagegeld in Höhe von 127,82 Euro (vorher 250 DM) zusichern sollte.

Direkt zum Urteil Az: I-9 U 243/20 springen.

[toc]
Umstrittene Einkommensermittlung und Nettoeinkommen
Laut § 4 der B 1994 dürfen das Krankentagegeld und sonstige Krankentage- oder Krankengelder das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Eine nicht nur vorübergehende Minderung des Nettoeinkommens ist dem Versicherer gemäß Absatz 3 unverzüglich mitzuteilen. Erfährt der Versicherer von einer Absenkung des Nettoeinkommens unter die Höhe des im Vertrag zugrunde gelegten Einkommens, so kann er gemäß Absatz 4 das Krankentagegeld und den Beitrag entsprechend dem geminderten Nettoeinkommen herabsetzen.
Verfahrensverlauf und Entscheidung des OLG Köln
Der Kläger hatte gegen das Urteil des Landgerichts Bonn (Az: 3 O 15/20) vom 20.11.2020 Berufung eingelegt. Das OLG Köln entschied jedoch, dass die Berufung des Klägers zurückgewiesen wird und dass er die Kosten des Berufungsverfahrens tragen muss.

Zudem sind dieses und das angefochtene Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in HÃ[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv