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Rechtsanwälte Kotz GbR

Testamentarischer Erbschein ohne Testament- Überzeugungsbildung bei fehlendem Testament

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Testamentarische Erbfolge trotz verlorenem Testament
In einem Erbschaftsfall hat das AG Hameln entschieden, dass ein verlorenes Testament der Ausstellung eines Erbscheins nicht entgegensteht. Grundlage ist die formgültige Erstellung des Testaments und dessen Inhalt, der durch Zeugenaussagen nachgewiesen wurde.

Direkt zum Urteil: Az.: 18 VI 135/21 springen.

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Verlorenes Testament und Erbschein
Die Erblasserin hatte ein handschriftliches Testament erstellt, in dem sie eine Alleinerbin einsetzte. Dieses Testament ging verloren, als es zur Eröffnung und Beantragung eines Erbscheins beim Amtsgericht eingereicht wurde. Trotz des Verlusts der Urkunde hielt das Gericht die formgültige Erstellung und den Inhalt des Testaments für bewiesen.
Nachweis durch Zeugenaussagen
Die Antragstellerin, eine Rechtsanwältin und ein Zeuge bestätigten die Existenz und den Inhalt des Testaments. Die Antragsgegnerin konnte keinen Widerruf des Testaments nachweisen. Das Gericht entschied, dass die nicht mehr vorhandene körperliche Urkunde der Ausstellung eines Erbscheins nicht entgegensteht.
Aussetzung der sofortigen Wirksamkeit
Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wurde gemäß § 354 Abs. 1, 352e FamFG ausgesetzt. Damit bleibt die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft des Beschlusses zurückgestellt.

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Das vorliegende Urteil
AG Hameln – Az.: 18 VI 135/21 – Beschluss vom 24.02.2022

Die aufgrund des Antrags der Beteiligten zu 1 vom 17.03.2021 zur Erteilung eines Erbscheins erforderlichen Tatsachen werden für festgestellt erachtet.

Es ist beabsichtigt, den Erbschein wie beantragt zu erteilen.

Der beantragte Erbschein widerspricht aber dem erklärten Willen der Beteiligten zu 2.

Die sofortige Wirksamkeit dieses Beschlusses ist auszusetzen und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückzustellen.
Gründe
Die Antragstellerin hat beantragt, einen Erbschein zu erteilen, der sie als Alleinerbin ausweist. Der Antrag stützt sich auf testamentarische Erbfolge aufgrund eines Testaments, das die Erblasseri[…]


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