OLG Frankfurt – Az.: 19 U 120/22 – Urteil vom 20.01.2023
Auf die Berufung des Klägers wird das angefochtene Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 07.04.2022, Aktenzeichen 3 O 2703/20, teilweise abgeändert.
Die Widerklage wird abgewiesen
Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 93 Prozent und die Beklagten zu 1) und 2) jeweils 3,5 Prozent zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil im Umfang seiner Aufrechterhaltung sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf EUR 68.544,00 (EUR 63.800,00 Klage, EUR 4.744,00 Widerklage) festgesetzt.
Zusammenfassung
Die Parteien befinden sich in einem Rechtsstreit über gegenseitige Ansprüche im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie an einem nicht näher bezeichneten Ort. Der Kläger betreibt ein Maklerbüro unter dem Namen ###, und die Beklagten wohnen seit vielen Jahren in unmittelbarer Nähe der Immobilie. Es geht um den Verkauf einer Immobilie, die früher einer Frau gehörte, die unter gesetzlicher Vormundschaft stand. Die Beklagten bekundeten ihr Interesse am Kauf der Immobilie, bevor diese zum Verkauf angeboten wurde, woraufhin Verhandlungen über den Kauf der Immobilie aufgenommen wurden. Das Maklerbüro des Klägers war an den Verhandlungen beteiligt. Die Immobilie wurde schließlich verkauft, und die Klägerin berechnete den Beklagten für ihre Leistungen ein Honorar von 63.800,00 Euro. Die Beklagten bestritten daraufhin das Honorar, und der Kläger erstattete Strafanzeige gegen sie wegen Betrugs. Der Fall kam vor Gericht, und das Gericht entschied zugunsten der Beklagten. Der Kläger hat gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung eingelegt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen; weitere Einzelheiten können den Gerichtsunterlagen entnommen werden.