OLG Frankfurt – Az.: 14 U 6/21 – Urteil vom 12.07.2021
Die Berufung der Klägerin gegen das am 15. Dezember 2020 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Fulda wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Das vorliegende Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Die Klägerin macht Ansprüche aus einer Unfallversicherung geltend.
Wegen der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf das angefochtene Urteil Bezug genommen.
Das Landgericht hat die Klage nach Durchführung einer Beweisaufnahme abgewiesen:
(Symbolfoto: Andrey_Popov/Shutterstock.com)Die Klage sei unbegründet. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf Zahlung von Tagegeld in Höhe 4.860 Euro, einer Unfallrente in Höhe von 14.000 Euro oder einer laufenden monatlichen Rente in Höhe von 1.000 Euro gegen die Beklagte zu. Die vertraglichen Voraussetzungen für solche Leistungen lägen nicht vor, weil ein Unfall im Sinne der dem Versicherungsvertrag der Parteien zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen nicht feststellbar sei. Die Klägerin habe ihre Behauptung, ihr versicherter Ehemann, der Zeuge B, sei am XX.XX.2019 auf einer Treppe gestürzt und habe sich dabei verletzt, nicht gemäß § 286 Abs. 1 ZPO bewiesen:
Bei ihrer persönlichen Anhörung habe die Klägerin angegeben, sie habe am besagten Tag Schreie ihres Ehemannes gehört, ihn dann auf der Treppe beim Aufstehen vorgefunden und von ihm erfahren, er sei dort zuvor gestürzt. Diese Darstellung habe der Zeuge B bestätigt und geschildert, er sei die Treppe heruntergegangen, dabei mit der Ferse abgerutscht, mit dem Gesäß auf eine Stufe gefallen und drei bis vier Stufen weiter gerutscht; von dem Sturz habe er sowohl seinem Hausarzt A als auch dem Neurochirurgen C berichtet.
Diese Angaben ermöglichten aber u[…]