Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Widerspruch gegen Mietvertragsverlängerung vor Ablauf der Kündigungsfrist

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

AG Hamburg – Az.: 48 C 113/21 – Urteil vom 25.11.2021

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 3.377,40 Euro festgesetzt.
Tatbestand:
Der Kläger begehrt die geräumte Herausgabe einer in seinem Eigentum stehenden Wohnung.

Die Parteien sind seit Erwerb der streitgegenständlichen Wohnung durch den Kläger zu Eigentum nach Maßgabe des vom Beklagten am 21.6.1988 geschlossenen Vertrages mietvertraglich verbunden. In dem Vertrag ist eine Kündigungsfrist von 12 Monaten vereinbart, wenn das Mietverhältnis seit mehr als 10 Jahren andauert.

(Symbolfoto: create jobs 51/Shutterstock.com)

Unter dem 29.8.2018 erklärte der Kläger gegenüber dem Beklagten die ordentliche Kündigung des Mietvertrages zum 31.8.2019 und begründete diese mit Eigenbedarf. In diesem Schreiben heißt es auszugsweise: „Ich bitte darum, die Wohnung spätestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, folglich dem 01.09.2019 zu räumen.“ Zugleich bot er dem Beklagten für den Fall eines früheren Auszugs einen Geldbetrag in Höhe von 200 Euro pro Monat an. Wegen der Einzelheiten wird auf Anlage K3 Bezug genommen.

In der Folgezeit versuchte der Kläger mehrfach, mit dem Beklagten in Kontakt zu treten und ggf. einen früheren als den im Kündigungsschreiben genannten Auszugstermin zu vereinbaren. Auch bis zum 1.9.2019 sowie innerhalb der darauf folgenden zwei Wochen widersprach der Kläger nicht ausdrücklich einer stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses durch fortgesetzten Gebrauch der Mietsache. Der Beklagte wohnte auch nach Ablauf der genannten Frist mit Wissen des Klägers weiter in der Wohnung.

In seiner daraufhin bei Gericht über das besondere elektronische Anwaltspostfach seiner Prozessbevollmächtigten mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereichten Klageschrift, die dem Prozessbevollmächtigte[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv