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Verkehrsunfall – Entfernung umgefallener Baum mittels Pkw-Seilwinde

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LG Hechingen – Az.: 1 O 320/19 – Urteil vom 13.05.2020

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen der Nebenintervention zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 13.381,60 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Kläger machen als Eigentümer des Grundstücks … gegen die Beklagte als Kfz-Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen SIG-… Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Entfernung eines umgefallenen Baumes geltend.

Aufgrund eines vorausgegangenen Sturmereignisses kam eine circa 30 Meter hohe Fichte mit einem Gewicht von ungefähr 4 bis 5 Tonnen auf das Grundstück der Kläger zu Fall. Auf dem durch Hecken und Zäune umfriedeten Grundstück der Kläger steht zur Bachseite hin eine niedrige Mauer, die ungefähr 5 cm über das Erdreich hinaussteht und als Befestigungsmauer und Hochwasserschutz dient. Der streitgegenständliche Baum stand zwischen dem Bach und dieser Mauer. Zwischen den Parteien ist streitig, ob dieser Bereich zu dem Grundstück der Kläger oder dem der Streithelferin gehört. Zum Zeitpunkt der Entfernung des Baumes gingen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass der Baum ursprünglich sich auf einem Grundstück der Streithelferin stand. Der Kläger informierte im Folgenden die Streithelferin darüber, dass der Baum umgefallen sei und bat um dessen Beseitigung. Die Zeugen … und … als stellvertretender Bauhofleiter und Chef des Bauamtes der Streithelferin besichtigten das Grundstück der Kläger und kamen überein, den umgefallenen Baum zuerst zu entasten und anschließend über den angrenzenden Bach … aus dem Grundstück der Kläger auf ein gegenüberliegendes Grundstück zu ziehen. Da sie selbst nicht über die entsprechenden Gerätschaften verfügte, beauftragte die Streithelferin den Zeugen … mit dem Herausziehen des Baumes. Das klägerische Grundstück wurde hierbei nicht befahren. Die Arbeiten wurden am 11.03.2019 und am 19.03.2019 durchgeführt. Mitarbeiter der Streithelferin entasteten den Baum und der Zeuge … zog den Baumstamm mittels einer an seinem bei der Beklagten kraftfahrthaftpflichtversicherten Fahrzeugs fest installierten Seilwinde aus dem Grundstück der Kläger. Das Fahrzeug des Zeugen … bewegte sich hierbei nicht. Die Kläger forderten die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz auf. Die Beklagte lehnte mit Schreiben vom 29.08.20[…]


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