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Mietnomaden – Was tun bei Einmietbetrug?

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Mieter zahlt vorsätzlich keine Miete – Was Sie bei sogenannte Einmietbetrüger tun können
Das Mietverhältnis zwischen einer Mieterpartei und einer Vermieterpartei beruht auf einem Mietvertrag, welcher natürlich ein Stück weit Vertrauen der beiden Vertragsparteien ineinander voraussetzt. Sollte einer Mietpartei jedoch bereits zu Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bewusst sein, dass die mit dem Mietvertrag einhergehenden Pflichten von dem Mieter nicht erfüllt werden können / wollen, so liegt Einmietbetrug vor. Die Mietpartei unterschreibt den Mietvertrag und täuscht der Vermieterpartei falsche Tatsachen vor, wodurch der Vermieterpartei ein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Eine Vermieterpartei ist jedoch den sogenannten Mietnomaden nicht gänzlich hilflos ausgeliefert. Es gibt durchaus Möglichkeiten, um gegen Mietnomaden vorzugehen.

Mietnomaden begehen eine Straftat und müssen mit schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen rechnen! Eine Vermieterpartei kann sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich gegen Mietnomaden vorgehen.
Welche Rechte hat eine Vermieterpartei im Fall von Einmietbetrug?
(Symbolfoto: Bartolomiej Pietrzyk/Shutterstock.com)

Sollte eine Vermieterpartei Kenntnis von dem Einmietbetrug erhalten, so bieten sich sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtliche Möglichkeiten. Die rechtliche Voraussetzung für die Möglichkeiten ist jedoch zwingend, dass sich die Mieterpartei auch tatsächlich des Straftatbestandes Einmietbetrug schuldig gemacht hat. Der Einmietbetrug setzt voraus, dass die Mieterpartei bereits zu dem Zeitpunkt der Vertragsunterschrift das Wissen darum hatte, dass die mit dem Mietvertrag einhergehenden Pflichten nicht erfüllt werden.
Die zivilrechtlichen Möglichkeiten
Eine Vermieterpartei hat das Recht darauf, eine sogenannte Zahlungsklage gegen die Mieterpartei bei dem zuständigen Gericht einzureichen und in dieser Zahlungsklage die offenen Mietzahlungen einzuklagen. Überdies kann die Vermieterpartei auch eine sogenannte Räumungsklage gegen die Mietnomaden einreichen und auch die Mieträumlichkeiten wieder in den tatsächlichen Besitz nehmen. Die Mieterpartei hat in einem derartigen Fall die Mieträumlichkeiten zu räumen und zu verlassen. Eine Räumungsklage ist jedoch an weitergehende Rahmenbe[…]


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