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Untersagung Mofas und Fahrräder im öffentlichen Straßenverkehr zu führen

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VG Würzburg – Az.: W 6 K 18.1184 – Urteil vom 29.05.2019

I. Der Bescheid des Landratsamts Main-Spessart vom 9. August 2018 wird aufgehoben.

II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu vollstreckenden Kosten abwenden, wenn nicht die Klägerin vorher in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Tatbestand
I.

Die am 14. Juni 2003 geborene Klägerin wendet sich gegen die die Untersagung, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

1.

Ausweislich des Berichts der Polizeiinspektion Marktheidenfeld vom 1. November 2017 sei die Klägerin am 6. September 2017 in W… nach vorherigem Konsum von Alkohol gegen 22:30 Uhr auf ihr Fahrrad gestiegen und habe versucht in Richtung H… zu fahren. Sie sei dann ein Stück mit dem Fahrrad auf der öffentlichen Straße im Wohngebiet gefahren. Andere anwesende Personen hätten versucht, die Klägerin vom Fahrradfahren abzuhalten, wobei sie vom Fahrrad gefallen sei. Anschließend sei ein Rettungswagen gerufen und die Klägerin in das Krankenhaus L… verbracht worden. Dort sei ihr am 7. September 2017 um 00:13 Uhr vom diensthabenden Arzt eine Blutprobe entnommen worden.

Die Untersuchung der Blutprobe ergab laut Bericht des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vom 15. September 2017 eine Blutalkoholkonzentration von 1,61 Promille.

Zu dem Vorfall am 6. September 2017 wurden die Klägerin und zwei weitere Zeugen durch die Polizei vernommen:

Der Zeuge Oskar S. ab zu dem Vorfall bei seiner Vernehmung am 6. September 2017 an, die Klägerin und weitere Personen hätten sich in W… auf dem Bolzplatz aufgehalten. Die Klägerin sei betrunken gewesen und sei auf ihr Fahrrad gestiegen und losgefahren. Ein Stück weiter sei die Klägerin vom Fahrrad in die Wiese gekippt.

Die Klägerin gab bei ihrer Vernehmung am 6. Oktober 2017 an, sie habe sich am Bolzplatz in W… mit anderen Personen aufgehalten. Da sie andere Personen überredet hätten, habe sie drei bis vier Becher eines Wodka-Saft-Gemisches getrunken. Irgendwann habe sie nach Hause fahren wollen. Da sie das erste Mal Alkohol getrunken habe, sei sie froh gewesen, überhaupt auf das Fahrrad gekommen zu sein. Sie sei dann ein Stück gefahren, bis sie von einer anderen Person daran gehindert worden sei weiterzufahren. Irgendwer habe zu ihr gesagt, dass „die Jungs“ ihr Fahrrad ins Feld gelegt hätten, damit es nicht mehr a[…]


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