Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Wiederaufnahme Beschulung im Präsenzunterricht ohne Mund-Nasen-Schutz

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

VG Berlin – Az.: 3 L 51/21 – Beschluss vom 10.03.2021

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
Gründe
I.

Die Antragstellerin begehrt die uneingeschränkte Wiederaufnahme ihrer Beschulung im Präsenzunterricht, wobei sie nicht verpflichtet sein will, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Sie ist Schülerin einer ersten Klasse der G in Berlin (nachfolgend: Schule). Seit dem 16. Dezember 2020 findet an dieser Schule – wie an allen anderen Berliner Schulen – aufgrund der SARS-CoV2-Pandemie kein regulärer Präsenzunterricht mehr statt. Die Antragstellerin erhielt zunächst bis zum 22. Februar 2021 eine Notbetreuung von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr, die von wechselnden Lehrkräften geleistet wurde. In dieser Zeit bearbeiteten die Kinder unter Aufsicht eigenständig dieselben Aufgaben wie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler im Distanzunterricht. Zu einem späteren Zeitpunkt erteilte die Klassenlehrerin den anwesenden Kindern an zwei Tagen der Wochen für insgesamt drei Schulstunden pro Woche Unterricht in einer Kleingruppe. Seit dem 22. Februar 2021 fand in der Schule für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 3 Unterricht im sogenannten Wechselmodell statt. Seit dem 9. März 2021 wird den Jahrgangsstufen 1 bis 6 ein Unterricht in festen Lerngruppen mit in der Regel halbierter Gruppenfrequenz angeboten, wobei grundsätzlich ein Präsenzunterricht von mindestens drei Stunden täglich nach näherer Maßgabe sicherzustellen ist.

Die Antragstellerin hat am 25. Februar 2021 gemeinsam mit sechs weiteren Schülerinnen und Schülern wegen des eingangs genannten Begehrens um vorläufigen Rechtsschutz bei Gericht ersucht. Das Gericht hat die Verfahren der weiteren Antragsteller mit Beschluss vom 26. Februar 2021 abgetrennt.

(Symbolfoto: Von World Day/Shutterstock.com)

Die Antragstellerin trägt vor, nach Meinung der Lehrkräfte und Erzieher sei Projektarbeit in Gruppen wichtig für ihre psychosoziale Entwicklung. Insbesondere Vorträge und Vorstellungen ihrer Arbeit seien Meilensteine, auf die sie weiterhin verzichten müsse. Als schüchternes K[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv