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Rechtsanwälte Kotz GbR

Corona-Pandemie – Verpflichtung zum Tragen Mund-Nasen-Bedeckung für sämtliche Schüler

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VG Wiesbaden – Az.: 6 L 485/20.WI – Beschluss vom 11.05.2020

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens hat die Vertreterin des Antragstellers zu tragen.

Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
Gründe
I.

Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz richtet sich auf die Verpflichtung des Antragsgegners, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch die Schülerinnen und Schüler an der Schule des A. (im Folgenden als „Antragsteller“ bezeichnet) anzuordnen. Der Antrag wurde durch die Mutter des Antragstellers gestellt.

Der Antragsteller ist volljährig und besucht nach Angaben seiner Mutter, die keine Vollmacht vorlegte, die Stufe Q1 der B-Schule in D-Stadt und nimmt seit dem 27.4.2020 wieder am Unterricht teil. Gemeint ist wohl, dass der Antragsteller die Stufe Q2 besucht, da zum Zeitpunkt der Antragstellung am 3.5.2020 bereits das 2. Schulhalbjahr begonnen hatte.

An der Schule des Antragstellers findet der Unterricht der Stufe Q2 in den Leistungskursen und in den Grundkursen Deutsch und Mathematik in Räumen mit Schülergruppen á 15 Personen statt. Die Schule hat auf die Empfehlung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sowohl auf der Homepage als auch im Rahmen einer Einweisung in die Hygieneplanung ausdrücklich hingewiesen.

Zur Umsetzung des „Hygieneplans Corona für die Schulen in Hessen vom 22.04.2020“ des Hessischen Kultusministeriums hat die Schule des Antragstellers folgende Hygienemaßnahmen umgesetzt: Zwecks Entzerrung des Schulbeginns beginnen einige Schülerinnen und Schüler den Unterricht zu 1. Stunde und andere zur 2. Stunde, entsprechend endet der Unterrichtstag für einige Lerngruppen zu 5. und für andere zur 6. Stunde. Die 1. und 2. Pause verbringen die Schülerinnen und Schüler in kleinen Gruppen von nicht mehr als 15 Personen in zugewiesenen Räumen. Eine Fluraufsicht ist vorhanden. In den Klassenräumen sind Tische und Stühle nur in der notwendigen Anzahl vorhanden und am Waschbecken in den Klassenräumen sind Seife und Papierhandtücher hinterlegt. Die Klassenlehrkräfte erstellen einen Sitzplan, an den sich die Schülerinnen und Schüler zu halten haben. Den Schülerinnen und Schülern wurden die Verhaltensregeln und die Vorgehensweisen im Schulalltag in einem Schülerbrief erklärt und zusätzlich erfolgte am jeweils ersten Sc[…]


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