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Rechtsanwälte Kotz GbR

Besuchsbeschränkung in Alten- und Pflegeheimen zum Schutz vor Corona-Virus

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Oberverwaltungsgericht Saarland – Az.: 2 B 255/20 – Beschluss vom 06.08.2020

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auf 10.000,- € festgesetzt.
Gründe
I.

Der im August 1924 geborene Antragsteller lebt in einer Pflegeeinrichtung der Stiftung K… Diakonie, einer kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts in der D Straße in A-Stadt. Er wendet sich mit dem vorliegenden – isolierten – Anordnungsantrag im Vorgriff auf ein Normenkontrollverfahren gegen die sich aus dem § 9 Abs. 2 der derzeit aktuellen Fassung der Verordnung des Antragsgegners „zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP)“ vom 24.7.2020 beziehungsweise aus einer dazu ergangenen Richtlinie ergebenden Einschränkungen für Besuche in derartigen Einrichtungen zum Schutz der Bewohner.1 Im vorliegenden Verfahren beantragt er, dieses Verbot im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen, soweit danach auch für die von ihm zur Vermeidung einer Betreuung bevollmächtigten Personen ein Besuchs- oder Betretungsrecht des familiären Bezugskreises nur außerhalb der Zimmer der Bewohner angeordnet wurde. Die in ihrer Geltung bis zum 9.8.2020 befristete Vorschrift hat folgenden Wortlaut:

„Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes vom 6. Mai 2009 (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), sind im Rahmen eines Besuchskonzepts zulässig. Hierzu erlässt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens Richtlinien, die insbesondere Festlegungen zur Anzahl und Dauer der Besuche, zum Kreis der Besucher, zur Registrierung der Besucher sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3 und zum Schutz der Bewohner und des Personals vor Infektionen enthalten können.“

Symbolfoto: Von Yuganov Konstantin/Shutterstock.com

Der Antragsteller macht geltend, diese Vorschrift werde durch die „Antragsg[…]


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