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Fluggastrechte bei großer Verspätung bzw. Flugannulierung

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AG Hannover, Az.: 511 C 11581/15, Urteil vom 20.05.2016

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1.) 400 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.10.2015 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2.) 400 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.10.2015 zu zahlen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Tatbestand
Die Kläger machen Ausgleichsleistungen aus der Fluggastrechteverordnung geltend.

Symbolfoto: Von Alex Brylov /Shutterstock.com

Die Kläger buchten bei der Beklagten einen Flug Nr. … von Hannover nach Palma de Mallorca. Der Flug sollte am 01.09.2015 planmäßig um 09:25 Uhr (Ortszeit) in Palma de Mallorca landen. Die Kläger erreichten Palma de Mallorca tatsächlich erst mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden um 12:39 Uhr (Ortszeit). Der von den Klägern gebuchte Flug wurde mit einem Flugzeug der D. als Subcharter durchgeführt.

Vom 31.08.2015 bis zum 01.09.2015 waren die Kapverdischen Inseln durch den Hurrikan „Fred“ betroffen.

Die Kläger haben die Beklagte mit Schreiben vom 18.09.2015 erfolglos zur Zahlung bis zum 09.10.2015 aufgefordert.

Die Kläger sind der Auffassung, dass sich die Beklagte nicht auf außergewöhnliche Umstände wegen der Flugverspätung berufen könne.

Die Kläger beantragen:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1.) 400 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.10.2015 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2.) 400 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.10.2015 zu zahlen.

Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.

Die Beklagte trägt vor, dass der gebuchte Flug ursprünglich mit der Maschine … durchgeführt werden sollte. Aufgrund des Hurrikans „Fred“ s[…]


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