Ratgeber Krankmeldung
Eine Krankheit kann jeden Menschen einmal ereilen, auch wenn viele Arbeitgeber diesen Umstand nur zu ungern zugeben. Fakt ist jedoch, dass es durchaus Tage gibt, an denen der Arbeitnehmer gesundheitsbedingt seiner Arbeitspflicht nicht nachkommen kann. In der gängigen Praxis hat sich zwar der Gedanke eingebürgert, dass ein Arbeitnehmer auf jeden Fall auf der Arbeit gebraucht wird, doch sollte kein Arbeitnehmer im Fall einer Krankheit den Gang zu einem Arzt scheuen.
Eine wichtige Frage, die sich im Zusammenhang mit der Krankmeldung stets stellt, ist die Frage des Zeitpunkts. Ist eine Krankmeldung erst dann zu erfolgen, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt vorliegt oder sollte sie bereits früher erfolgen? Die Antwort auf diese Frage kann nicht pauschalisiert beantwortet werden, da der Inhalt des Arbeitsvertrages das Verhalten eines Arbeitnehmers im Krankheitsfall vorschreibt. Es ist für den Arbeitnehmer essenziell wichtig, dass sich genau an die Vorschriften des Arbeitsvertrages gehalten wird, da anderenfalls Verluste von Rechten wie beispielsweise der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall drohen können. Wenn beispielsweise eine Krankmeldung erheblich zu spät oder schlimmerenfalls überhaupt nicht erfolgt kann die mögliche Folge sogar eine Abmahnung oder Kündigung sein.
Im Arbeitsvertrag werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer wichtige Fakten wie der Zeitpunkt der Krankmeldung sowie die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schriftlich geregelt. Dieser Vertrag gilt rechtlich gesehen als Einigung beider Parteien auf diese Rahmenmodalitäten.
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für die Krankmeldung
Die Krankmeldung fällt rechtlich gesehen unter den Oberbegriff der Nachweis- und Anzeigepflic[…]