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LKW-Kartell – Kartellschadensersatzanspruch

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LG Stuttgart, Az.: 45 O 6/17, Urteil vom 12.11.2018

1. Die Klage ist hinsichtlich des geltend gemachten Kartellschadensersatzanspruchs nebst Zinsen sowie vorgerichtlicher Anwaltskosten dem Grunde nach gerechtfertigt.

2. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Streitwert: 59.458,50 €
Tatbestand
Mit der Klage macht die Klägerin Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte aufgrund eines LKW-Kartells geltend. Bei der Klägerin handelt es sich um ein Speditionsunternehmen.

Die Beklagte bildete im Zeitraum zwischen dem 17.01.1997 und dem 18.01.2011 mit anderen LKW-Herstellern ein Kartell. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den Beschluss der Europäischen Kommission vom 19.07.2016 verwiesen (vgl. die von der Beklagten vorgelegten Anlagen GL 5, im Folgenden: B 5). Danach bestand die Zuwiderhandlung in Absprachen über Preise und Bruttolistenpreiserhöhungen für mittelschwere und schwere LKW (zwischen 6 und 16 Tonnen sowie LKW über 16 Tonnen) im Europäischen Wirtschaftsraum sowie in Absprachen über den Zeitplan und die Weitergabe der Kosten für die Einführung von Emissionstechnologien nach den Abgasnormen EURO 3 bis EURO 6 (B 5, Seite 8, Rn. 2).

Wegen der genannten Zuwiderhandlungen fanden am 18.01.2011 Durchsuchungen bei den Herstellern wie auch bei der Beklagten statt. Mit förmlichem Beschluss der Europäischen Kommission vom 20.11.2014 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen die Hersteller eröffnet, auch gegen die Beklagte, B 3.

Mit Schreiben vom 28.11.2016 wandte sich die Klägerin durch ihren Prozessbevollmächtigten an die Beklagte und machte einen Gesamtschaden wegen kartellrechtswidriger Absprachen der Beklagten in Höhe von 149.484,47 € geltend, K 1, Bl. 16 ff. d. A. Die Beklagte antwortete durch Schreiben ihrer Prozessbevollmächtigten vom 19.12.2016 und wies die Ansprüche zurück, K 2, Bl. 19 f. d. A.

Mit der vorliegenden Klage macht die Klägerin Schadensersatzansprüche aufgrund von vier Erwerbsvorgängen bei der Beklagten geltend:

…………..

Symbolfoto: anekoho/Bigstock

Die Klägerin behauptet, aus den genannten vier LKW-Käufen sei der Klägerin ein kartellbedingter Schaden von zusammen 59.458,50 € zuzüglich gesetzlicher Zinsen entstanden. D[…]


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