LG Berlin, Az.: 65 S 151/17, Urteil vom 10.11.2017
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 20.03.2017 – 4 C 82/16 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Die Beklagten werden verurteilt, folgende Maßnahmen in Bezug auf die von ihnen angemietete Wohnung in der …54 in … Berlin, zu dulden:
1.1. Leitungsverlegung, Dämmung der Verteilungsleitung für Heizung und Warmwasser aufgrund des Fernwärmeanschlusses für Heizung und Warmwasser inklusive Warmwasserzirkulation gemäß EnEV und Stilllegung und Reinigung der vorhandenen Schornsteine;
1.2. Verlegung von Steigesträngen gemäß dem zur Anlage K 1 beigefügten Grundrissplan auf Putz; Dämmung und Verkleidung der Steigestränge mit Gipskartonschächten; Tapezierung
1.3. Demontage der vorhandenen Gasetagenheizung und Anbindung von Plattenheizkörpern an die Steigestränge mittels Heizungsleitungen auf Putz gemäß dem in der Anlage K 1 beigefügten Grundrissplan unter zusätzlichem Erhalt des Heizkörperstandorts im Flur der Wohnung mit entsprechender Anbindung an die Steigeleitungen;
1.4. Herstellung der notwendigen Bohrungen und Durchbrüche für die Verlegung der Leitungen einschließlich Verschließen nach Leitungsverlegung, Durchführung der notwendigen Maler- und Putzarbeiten;
1.5. Ausstattung der Heizkörper in der Wohnung mit Thermostatventilen zur raumweisen Temperaturregelung; Montage von Mess- und Ablesevorrichtungen;
1.6. Installation horizontaler Warmwasserleitungen vom Steigeschacht unter Putz hinter den Gipskartonverkofferungen zu den Armaturen der jeweiligen Objekte Badewanne, Waschtisch, WC, Küchenspüle) gemäß dem in Anlage K 1 beigefügten Grundrissplan; Herstellung der notwendigen Bohrungen und Durchbrüche für die Verlegung der Steigeleitungen, anschließende Anarbeitung des durchbrochenen Mauerwerks an die Leitungen; Dämmung der Warmwasserleitungen nach EnEV;
1.7. Isolierung der Warmwasserleitungen;
1.8. Einbau eines funkfernablesbaren Kalt- und Warmwasserzählers im Installationsschacht;
1.9. Verschluss der Deckendurchführung der Warmwasser- und Zirkulationsleitungen; Verschluss der Durchbrüche in den Wänden; Anbringung einer Trockenbauverkleidung an den horizontalen Wasser- und Abwasserleitungen;
1.10. Neuverfliesung der Bäder soweit durch die Neuverlegung von Rohren und deren Verkofferung erforderlich;
1.11. malermäßige Überarbeitung des Installationsschachts in der Küche
1.12. Austausch des v[…]