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Zusammensetzung und Merkmale der Miete

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Wohnung mieten – Wie setzt sich die Miete zusammen?
Wer von einem Immobilieneigentümer eine Wohneinheit, Haus oder sonstige Immobilie anmietet, der ist natürlich zur Zahlung des Mietzinses – besser bekannt unter der simpleren Bezeichnung „Miete“ – verpflichtet. Im Grunde genommen ist das Prinzip der Miete relativ einfach. Am Anfang oder auch am Ende eines jeweiligen Monats wird der vereinbarte Mietpreis von dem Mieter an den Vermieter überwiesen. Nicht selten jedoch kommen für den Mieter im Zusammenhang mit dem Mietbetrag, welcher vereinbarungsgemäss gezahlt wird, Fragen auf.

Bezeichnungen wie „Kaltmiete“ sowie auch „Warmmiete“ respektive „Bruttomiete“ und „Nettomiete“ tragen bei denjenigen Personen, welche diese Begriffe zwar schon einmal gehört aber die Hintergründe nicht kennen, eher zur Verwirrung bei. Die Wortergänzungen im Zusammenhang mit der Miete ergeben jedoch einen Sinn und wenn das erforderliche Hintergrundwissen vorhanden ist kann der Mieter seinen Mietvertrag auch erheblich besser verstehen bzw. bei der nächsten Mieteinheit eine zielgerichtete Suche durchführen. In Verbindung mit diesem Wissen ist es dann auch möglich, alle wichtigen Informationen des sogenannten Mietspiegels zu lesen und zu verstehen.


Das Gesamtpaket Miete
Der Begriff Mietpreis bzw. auch Miete muss im Endeffekt als Oberbegriff gewertet werden, da er verschiedenste Säulen in sich vereint. Diese Säulen sind

Nettomiete
Bruttomiete
Kaltmiete
Kaltmiete inclusive Betriebskosten


Die Nettomiete bzw. Grundmiete
Als erste Säule wird allgemeinhin die Nettomiete betrachtet, die auch als Grundmiete bekannt ist. Mit diesem Begriff wird der festgelegte m²-Preis der Mieteinheit beziffert, welcher sich ausschließlich auf die Mietfläche als solche bezieht. Es ist natürlich eine Vereinbarungsgeschichte zwischen dem Vermieter und dem Mieter, welche Leistungen in dem Mietverhältnis von wem abgedeckt werden aber im Normalfall ist es die Sache des Mieters, die Mieteinheit zu bewirtschaften und zu beheizen. Individuell getroffene Vereinbarungen zwischen den Mietparteien sollten auf jeden Fall schriftlich fixiert werden, damit es im Zusammenhang mit dem finalen Mietpreis hinterher keinerlei Missverständnisse geben kann.


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