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Kündigung wegen Krankheit – Zulässigkeit krankheitsbedingter Kündigungen

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Wann darf ein Arbeitnehmer wegen Krankheit gekündigt werden?
Der Gesundheitsstand der deutschen Arbeitnehmer hat sich im Vergleich zu früheren Jahren stark verschlechtert. Nicht allein wegen der immer häufiger auftretenden psychischen Erkrankungen wie Burn-Out oder Depressionen ist das Thema Krankheit im Arbeitsrecht immer relevanter geworden.

Seit Anstieg dieser Krankenzahlen greifen Arbeitgeber immer häufiger zur personenbedingten Kündigung, um sich dauerhaft kranker Arbeitnehmer zu entledigen. Doch ist es erlaubt wegen Krankheit zu kündigen? Oft entsteht der Irrtum, dass dies nicht möglich sei, da die erkranke Person einem gewissen Kündigungsschutz unterliege. Dem ist jedoch nach aller Erwartung nicht so.

Dem Arbeitgeber steht durch die personenbedingten Kündigung generell das Recht zu, langfristig erkrankte Arbeitnehmer zu kündigen. Es gibt dennoch Grenzen: Nur, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft die aus dem Arbeitsvertrag geschuldete Leistung nicht mehr erbringen kann, so ist der Arbeitgeber zur ordentlichen Kündigung berechtigt.
Voraussetzungen der Kündigung wegen Krankheit
Eine Kündigung wegen Krankheit ist also grundsätzlich zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Dazu gehören:
Negative Gesundheitsprognose
Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung gerechtfertigt? Symbolfoto: Anetlanda/Bigstock

Für die so genannte negative Gesundheitsprognose fordert die Rechtsprechung, dass eine ernsthafte Besorgnis über den Gesundheitsstand des Arbeitnehmers besteht und nicht prognostiziert werden kann, wann dieser wieder gesund und damit vollständig arbeitsfähig ist.

Eine Langzeiterkrankung wird immer dann angenommen, wenn sie länger als acht Monate andauert. Als dauernd gilt diese, wenn nicht abzusehen ist, dass sich der Zustand innerhalb der nächsten 24 Monate verbessert.

Der Arbeitgeber muss diese Prognose begründen. Ein einfacher Verdacht reicht dabei nicht aus. Vielmehr müssen handfeste Tatsachen dafür sprechen, dass der Arbeitnehmer auch zukünftig nicht in der Lage sein wird, seinen Arbeitsvertrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Ein klassisches Beispiel für eine solche Begründung sind chronische Erkrankungen.

Ist ersichtlich, dass der Arbeitnehmer nie wieder die arbeitsve[…]


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