LG Berlin, Az.: 55 S 76/15 WEG
Urteil vom 16.06.2017
In dem Wohnungseigentumsverfahren hat die Zivilkammer 55 des Landgerichts Berlin in Berlin – Mitte, ………, im schriftlichen Verfahren, bei dem Schriftsätze bis zum 23.05.2017 eingereicht werden konnten, für Recht erkannt:
1. Die Berufung des Klägers gegen das am 17.02.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Spandau – 70 C 111/14 WEG – wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
3. Dieses Urteil sowie das angegriffene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags zuzüglich 10 % abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Gründe:
I.
Die Parteien bilden die im Rubrum bezeichnete Wohnungseigentümergemeinschaft, die seit 29.03.2017 von der ### GmbH verwaltet wird. Bei dem Objekt handelt es sich um eine ältere Wohnanlage mit mehreren mehrgeschossigen Blöcken.
Schon seit 2002 waren bestehende Schäden an den Fassaden Thema verschiedener Eigentümerversammlungen. In einem vom Amtsgericht Spandau im Verfahren 70 II 133/02 WEG eingeholten Gutachten aus dem Jahr 2003 stellte der Sachverständige Dipl.-Ing. ### einen Sanierungsbedarf an den Fassadenseiten fest und hielt die Anbringung einer Wärmedämmung aufgrund der EnEv für notwendig sowie aufgrund der bauphysikalischen Situation des Gebäudes auch für empfehlenswert. Auf einer Eigentümerversammlung am 08.06.2004 beschlossen die Eigentümer zu TOP 9a die Instandsetzung der Balkone, Balkonfassaden, Giebelseiten, Frontfassaden und der Wärmedämmung der Dach- und Kellergeschossdecken. Am 27.03.2008 wurde der Beschluss gefasst, die Fassaden der Balkonseiten einschließlich der Balkone, der Frontseiten und der Giebel beider Blöcke zu sanieren (vgl. Beschlusssammlung in Anlage B1 zum Schriftsatz vom 15.01.2015). Im Jahre 2009 wurde mit der Instandsetzung der Fassaden unter Anbringung einer Wärmedämmung begonnen, die im Jahr 2014 an drei Seiten der beiden Gebäudeblöcke auch angebracht worden war.
Nach Wassereintritten im Dachbereich holte die damalige Verwal[…]