Zusammenfassung: Das OEG (Opferentschädigungsgesetz) regelt Kompensationen für Opfer staatlicher Gewalt. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hatte zu entscheiden, ob ein Opfer zu entschädigen ist, dass bei einer Auseinandersetzung mit einem Polizeibeamten in einer Zelle einen Nasenbeinbruch erleidet. Das Opfer hatte den Polizeibeamten zuvor in die Wade gebissen, der genaue Geschehensablauf ließ sich schwerlich rekonstruieren.
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
Az: L 4 VG 5/14
Urteil vom 09.01.2015
Tenor
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 12.02.2014 wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung einer Gewalttat im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes (OEG).
Der im Jahr 1971 geborene Kläger stellte im Januar 2009 beim Amt für soziale Angelegenheiten Landau/Pfalz einen Antrag auf Versorgung nach dem OEG unter Verweis auf eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft F vom 25.11.2008.
Darin ist ausgeführt, ein vom Kläger angezeigtes Verfahren werde bezüglich des PHK R gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Am 21.12.2007 habe der Kläger im Polizeigewahrsam in der Zelle der Polizeiinspektion Sch eine durch ärztliches Attest nachgewiesene Nasenbeinfraktur erlitten. Nach seiner am 23.12.2007 erhobenen Strafanzeige habe ihn PHK R mit einem Schuhabsatz drei- bis fünfmal ins Gesicht getreten und dabei sein Nasenbein getroffen. Danach habe er den PHK R in die Wade gebissen. Ihm seien dann Handschellen angelegt worden. Nach dem Anlegen der Handschellen hätten die Polizeibeamten ihn losgelassen, und er habe dann mit PHK R diskutiert. R sei allein mit ihm in der Zelle gewesen, die Zellentür sei einen Spaltbreit offen, die anderen Polizeibeamten draußen gewesen. In dieser Situation habe R auf ihn eingetreten, ihn an den Ohren gepackt und seinen Kopf mehrfach auf die Holzpritsche geschlagen. Später auf dem Weg zur erkennungsdienstlichen Behandlung habe ihm R gedroht, er[…]