Bearbeitungsentgelte die im Rahmen von Verbraucherdarlehensverträgen formularmäßig berechnet wurden, können von Darlehensnehmern auch noch nach 10 Jahren von der Bank zurückgefordert werden. Darlehensnehmern ist die Erhebung einer Rückforderungsklage gegenüber ihrer Bank erst zumutbar, nachdem sich im Laufe des Jahres 2011 eine gefestigte oberlandesgerichtliche Rechtsprechung herausgebildet hat, das Bearbeitungsentgelte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken beim Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen unzulässig sind. Bereicherungsansprüche verjähren nach § 195 BGB grundsätzlich in 3 Jahren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Hat man unzulässige Bearbeitungsentgelte an seine Bank gezahlt, sollte man diese bis zum 31.12.2014 gegenüber der Bank gerichtlich geltend machen (BGH, Urteile vom 28.10.2014, Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de KG Berlin, Aktenzeichen: 3 Ws (B) 538/15 – 122 Ss 142/15, Beschluss vom 15.02.2016 1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 13. Juli 2015 aufgehoben. Der Betroffene wird freigesprochen. 2. Die Kosten des Verfahrens und die darin entstandenen notwendigen Auslagen des Betroffenen fallen der […]