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Befindet sich in einer Pizza ein Metallteil, welches oberflächlich nicht sofort erkennbar ist, so haftet die Pizzeria gegenüber den Kunden auf Schadensersatz (z.B. Zahnarztkosten für einen abgebrochenen Zahn) und Schmerzensgeld (z.B. wegen der Zahnschmerzen), wenn sich dieser beim Verzehr der Pizza aufgrund des Metallteils verletzt (AG München, Az: 231 C 7215/11, Urteil vom 11.06.2012).[…]