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Die Bewertung eines eBay-Verkäufers nach einer eBay-Auktion durch den Käufer mit den Ausführungen: “VORSICHT Nepperei! Lieferte nur 30% der Beilagen! Keine Einsicht! Strafanzeige!” ist zulässig, da sie durch die Meinungsfreiheit des Käufers gedeckt ist (LG Köln, Urteil vom 10.07.2012, Az.: 11 S 339/11). Für die rechtliche Beurteilung und Zulässigkeit von Bewertungen über das eBay-Bewertungssystem ist u.a. maßgebend, ob sie wahr oder unwahr sind.[…]