Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Auch Belegärzte können zum gesetzlichen Notfalldienst herangezogen werden, da jeder Vertragsarzt gesetzlich zum Notfalldienst verpflichtet ist (LSG NRW, Beschluss vom 29.08.2011, Az: L 11 KA 57/11 B ER).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/notfalldienst-heranziehung-von-belegaerzten_1314/