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Ein Zahnarzt kann ein Luxushandy für 5.200 Euro nicht als Betriebsausgaben steuerlich absetzen, nach Ansicht des Gerichts reicht auch ein gewöhnliches Handy aus (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.07.2011, Az: 6 K 2137/10).[…]
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