Das „Fair-Trial-Prinzip“ gebietet es bei einem vom Gericht für aufklärungsbedürftig gehaltenen streitigen Unfallgeschehen, dessen Hergang im Einzelnen mangels ausreichender Anknüpfungstatsachen nicht im Wege gutachtlicher Unfallanalyse geklärt werden kann und das auch nicht von Zeugen beobachtet wurde, regelmäßig beide Unfallbeteiligte zu hören und seine Überzeugungsbildung nicht nur auf die Angaben eines der Beteiligten zu stützen. Denn anders als durch Anhörung beider Beteiligten lässt sich ein umfassendes und zuverlässiges Bild von dem Unfallhergang schwerlich gewinnen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 01.03.2011, Az: 4 U 355/10).[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de AG Herne – Az.: 22 OWi 697/21 [b] – Beschluss vom 04.06.2021 In der Bußgeldsache hat das Amtsgericht Herne durch den Richter am 04.06.2021 beschlossen: 1. Der Stadt Herne, Bußgeldstelle wird aufgegeben, der Verteidigung oder einem ausgewählten Sachverständigen Einblick in die unverschlüsselten Messdaten aller Messdaten des Tattages (14.11.2020) oder der verschlüsselten Messdaten […]