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Die Abänderung eines Kostenverteilungsschlüssels für verbrauchsunabhängige Kosten (Verteilung nach Fläche statt nach Miteigentumsanteil) kann ein Wohnungseigentümer nur dann verlangen, wenn er sonst eine erhebliche Mehrbelastung von mind. 25 % hätte (BGH, Urteil vom 11.6.2010, Az: V ZR 174/09).[…]
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