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Ein Geschädigter kann nach einem Verkehrsunfall von der gegnerischen Versicherung oder dem Schädiger im Rahmen seiner Schadensersatzansprüche die angefallenen Sachverständigen-kosten in voller Höhe (100 %) ersetzt verlangen, wenn die Erstellung eines Schadensgutachtens zur Bezifferung seiner (anteiligen) Schadensersatzansprüche notwendig war und wenn der Sachverständige seine Gebühren nach dem angefallenen Gesamtschaden berechnet (AG Siegburg, Urteil vom 31.03.2010, Az.: 111 C 10/10).[…]