Wird ein Restaurant von Unbekannten zerstört, so ist die Restauarntversicherung leistungsfrei, wenn der Restaurantinhaber seiner Versicherung nicht mitgeteilt hat, dass Schutzgelderpressungsversuche stattgefunden haben (BGH, Urteil vom 16.06.2010, Az: IV ZR 229/09). Im vorliegenden Fall wurde dem Restaurantbeitzer damit gedroht, sein Restaurant zu zerstören, wenn er kein Schutzgeld zahlt. Der Bundesgerichtshof sah in dieser Drohung eine Gefahrerhöhung für die Restaurantversicherung. Nach § 23 VVG ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, dem Versicherer Gefahrerhöhungen zu mitzuteilen. Unterläßt der Versicherungsnehmer die Mitteilung, so ist der Versicherer im Schadensfall unter Umständen leistungsfrei.[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de Oberlandesgericht Schleswig-Holstein – Az.: 1 U 49/15 – Urteil vom 24.11.2017 Auf die Berufung des Klägers wird das am 10.04.2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt […]