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Fluggäste können bei Flugverspätungen von über 3 Stunden (Ankunft am Endziel) sowie bei Flugannullierungen Schadensersatzansprüche nach der Gemeinschaftsverordnung über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste (Nr. 261/2004) gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen EuGH, Urteil vom 19.11.2009, Az.: C-402/07 und C-432/07). Dies gilt lediglich dann nicht, wenn die Verspätung oder Annullierung auf außergewöhnlichen Umständen beruht.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/flugverspaetungen-schadensersatzanspruch-der-fluggaeste_398/