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Smear-Effekt – Ist eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät PoliScan Speed verwertbar?

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Oberlandesgericht Karlsruhe
Az: 1 (3) SsRs 569/11
Beschluss vom 29.07.2014

Tenor
Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts C. vom 31. Mai 2011 aufgehoben.
Der Betroffene wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.

Gründe
Das Amtsgericht C. verurteilte den Betroffenen am 31.05.2011 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zu der Geldbuße 120 Euro, weil er am 04.06.2009 auf der BAB A 5 in Fahrtrichtung D. auf der Gemarkung C. mit dem Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen … die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 33 km/h – gefahrene Geschwindigkeit nach Toleranzabzug 153 km/h – überschritten habe. Dabei ist das Amtsgericht davon ausgegangen, dass die mit dem Messgerät PoliScan Speed mit der Softwareversion 1.3.3 durchgeführte Messung nicht verwertbar war, weil im konkreten Fall nicht auszuschließen sei, dass ein sehr dicht vorrausfahrendes Fahrzeug die Messung ausgelöst und sich der Betroffene als nachfolgender Fahrer zufällig genau in der Fotoposition befunden habe. Seine Verurteilung hat das Amtsgericht nach Anhörung eines technischen Sachverständigen insoweit allein auf den sog. Smear-Effekt gestützt und die vom Betroffenen gefahrene Geschwindigkeit aufgrund einer vom Hersteller des Messgeräts mitgeteilten Formel auf 153 km/h bestimmt.
Gegen diese Entscheidung hat der Betroffene am 01.06.2011 Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gestellt und vorgebracht, das Amtsgericht habe zu Unrecht die Verurteilung des Betroffenen allein auf den Smear-Effekt gestützt, weil es sich hierbei nicht um eine verlässliche Messmethode handele. Der Senat hat mit Beschluss vom 24.01.2013 die Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts zugelassen und am 28.01.2013 unter Bestimmung von Dipl. Phys. Dr. L. zum Gutachter ein technisches Sachverständigengutachten zur Frage eingeholt, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen bei der Anwendung des PoliScan-Speed-Messverfahrens eine verlässliche Geschwindigkeitsmessung allein auf den sog. Smear-Effekt gestützt werden kann. Der Verteidiger und die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe haben Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem am 05.02.2014 schrift[…]


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