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Rechtsanwälte Kotz GbR

Mietwagenanmietung nach Unfall – günstigere Tarife

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Landgericht Wuppertal,
Az.: 8 S 82/04
Urteil vom 02.02.2005
Vorinstanz: Amtsgericht Mettmann, Az.: 21 C 84/04

Das Landgericht Wuppertal hat auf die mündliche Verhandlung vom XXX für Recht erkannt:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 03.08.2004 – Az. 21 C 84/04 – abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Wegen des Tatbestandes wird zunächst nach § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil Bezug genommen. Ergänzend hat die Kammer unter Berücksichtigung des wechselseitigen schriftsätzlichen Parteivortrages und des Vorbringens im Rahmen der Erörterung in der mündlichen Verhandlung vom 12.01.2005 folgende Feststellungen getroffen:
Bei Abschluss des Mietvertrages am 25.08.2003 klärte ein Mitarbeiter der Klägerin den Geschädigten in mündlicher Form ausführlich und zutreffend darüber auf, dass er bei ihr ein Fahrzeug nicht nur zum Unfallersatztarif, sondern wahlweise auch zum wesentlich günstigeren Normaltarif anmieten könne. Dieser wies den Geschädigten in Übereinstimmung mit der entsprechenden Klausel in der schriftlichen Abtretungserklärung vom 25.08.2003 überdies nochmals mündlich darauf hin, dass trotz der Sicherungsabtretung zu Gunsten der Klägerin die persönliche Haftung des Mieters für die Mietwagenkosten auf der Basis des teureren Unfallersatztarifs bestehen bleibe. Bei der Wahl des günstigeren Normaltarifs hätte der Geschädigte den Mietzins im Voraus zuzüglich einer Kaution mit Kreditkarte entrichten müssen, wozu er auch wirtschaftlich imstande war. Der Geschädigte wünschte dennoch aus freien Stücken die Abrechnung der Mietwagenkosten nach dem aktuellen Unfallersatztarif gegenüber der Beklagten, obwohl dieser – wie der Geschädigte auch wusste – deutlich h[…]


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