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Fällt die Gegensprechanlage/Klingel in einer Mietwohnung aus, so stellt dies einen erheblichen Mietmangel dar, der den Mieter zur Mietminderung in Höhe von 3-5 % berechtigt (LG Dessau-Roßlau, Beschluß vom 31.01.2012, Az: 1 T 16/12).[…]