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Rechtsanwälte Kotz GbR

Zeugnisberichtigung bei unzureichender Verhaltensbeurteilung

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Hessisches Landesarbeitsgericht
Az: 16 SaGa 61/14
Urteil vom 17.02.2014

Anmerkung des Bearbeiters
Die Zeugnisberichtigung ist immer wieder Gegenstand arbeitsgerichtlicher Verfahren. Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, einem Sicherheitsmitarbeiter in einem Flughafen, ein Arbeitszeugnis erteilt, jedoch in diesem Zeugnis nur das Verhalten des Arbeitnehmers gegenüber den Kollegen, nicht aber gegenüber Vorgesetzten und Kunden bewertet. Dies ist unzureichend, der Arbeitnehmer hat einen Berichtigungsanspruch, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht und gab dem die Zeugnisberichtigung verlangenden Arbeitnehmer Recht.
Weitere Informationen zum Arbeitsrecht erhalten Sie in der Rubrik Rechtsgebiet unter „Arbeitsrecht“. Dort ist auch ein Beitrag zum Thema „schlechtes Arbeitszeugnis“ zu finden.

Tenor
Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. November 2013 – 8 Ga 138/13– unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert:
Der Verfügungsbeklagte wird verurteilt, das dem Verfügungskläger unter dem 30. Juni 2013 erteilte Arbeitszeugnis um eine Verhaltensbeurteilung bezüglich des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten und Kunden zu ergänzen.
Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Verfügungskläger zu zwei Drittel und die Verfügungsbeklagte zu einem Drittel zu tragen.

Tatbestand
Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren um die Berichtigung eines Zeugnisses.
Die Beklagte betreibt am F Flughafen ein Sicherheitsunternehmen. Der Verfügungskläger war dort vom 18. Juli 2011 bis 30. Juni 2013 als Sicherheitsmitarbeiter beschäftigt. Unter dem Datum des 30. Juni 2013 erteilte die Verfügungsbeklagte ihm ein Zeugnis mit folgendem Inhalt:
Herr W, geboren am xxxxx in G, war vom 18. Juli 2011 bis 30. Juni 2013 als Sicherheitsmitarbeiter in Vollzeit in unserem Unternehmen beschäftigt.
Als mittelständisches Dienstleistungsunternehmen mit Niederlassungen an den Flughäfen F, M, H, K un[…]


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