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Rechtsanwälte Kotz GbR

eBay-Auktion – Angebotsrücknahme und Anfechtung

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BGH
Az.: VIII ZR 63/13
Urteil vom 08.01.2014

Anmerkung des Bearbeiters
Mai 2014: Beachten Sie auch unseren Überblick über aktuelle Urteile zum Thema vorzeitige Auktionsbeendigung bei eBay!

Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig vom 12. Februar 2013 aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen.

Tatbestand
Der Beklagte bot Ende Dezember 2011 über die Internetplattform eBay einen Kraftfahrzeugmotor zum Verkauf an. Am 4. Januar 2012 beendete der Beklagte sein Angebot und strich die bis dahin vorliegenden Gebote. Zu diesem Zeitpunkt war der Kläger Höchstbietender mit einem Betrag von 1.509 €.
Als Grund für die Beendigung des Angebots gab der Beklagte gegenüber dem Kläger vorprozessual an, er habe außerhalb der Internetauktion ein besseres Angebot für den Motor erhalten. Im Rechtsstreit begründete er die Angebotsrücknahme damit, der Motor habe seine Zulassung im Straßenverkehr verloren; dies habe er bei der Freischaltung des Angebots bei eBay noch nicht gewusst.
Die Versteigerung des Motors erfolgte auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay. Dort heißt es (auszugsweise):
§ 10 Ziffer 1 Satz 5:
„Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen.“
§ 10 Ziffer 7:
„Bieter dürfen ein Gebot nur dann zurücknehmen, wenn sie dazu gesetzlich berechtigt sind. Weitere Informationen.“
In den „Weiteren Informationen“ wird auf folgendes hingewiesen:
„Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Sie sich von einer verbindlichen Willenserklärung […] lösen, wenn ein so genannter Anfechtungsgrund vorliegt. Ein Anfechtungsgrund liegt vor, wenn Sie sich bei der Abgabe einer Willenserklärung in einem relevan[…]


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