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Rechtsanwälte Kotz GbR

Silikon-Brustimplantate – Schadenersatz bei minderwertigen PIP-Implantaten?

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OLG Zweibrücken
Az: 4 U 66/13
Urteil vom 30.01.2014

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 14. März 2013 wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist ebenso wie das angefochtene Urteil des Landgerichts ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV. Die Revision wird zugelassen.
Gründe
I.
Die Beklagte (damals noch firmierend als TÜV Rheinland Product Safety GmbH) wirkte seit 1997 bei der Zertifizierung der Medizinprodukte der französischen Firma „Poly Implant Prothèse“ (im Folgenden Fa. PIP genannt) mit, welche Silikon-Brustimplantate herstellte. Im Auftrag der Fa. PIP vergab die Beklagte an diese zunächst das „TÜV Rheinland Prüfzeichen“. Später führte die Beklagte bei der Fa. PIP in deren Auftrag als sog. Benannte Stelle im Sinne des europäisch harmonisierten Medizinprodukterechts das EU-Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang II der Richtlinie 93/42/EWG durch, welches die Fa. PIP als Herstellerin von Medizinprodukten berechtigte, auf den von ihr gefertigten Brustimplantaten ein „CE“- Kennzeichen im Sinne von Anhang XII der Richtlinie anzubringen. Die Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens ist nach § 6 Abs. 1 MPG Voraussetzung dafür, dass Medizinprodukte in Deutschland in den Verkehr gebracht werden dürfen. Im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens wird das vom Hersteller eingerichtete Qualitätssicherungssystem zertifiziert und in regelmäßigen Abständen auditiert, was durch die Beklagte auch im Falle der Fa. PIP geschah.
Die Klägerin ließ sich am 1. Dezember 2008 in Ludwigshafen am Rhein an beiden Brüsten operativ Brustgewebe entfernen und Silikon-Brustimplantate der Fa. PIP einpflanzen.
Im Frühjahr 2010 stellte die nationale französische Überwachungsbehörde „Agence fran[…]


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